AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgegenstand

1.1. Die Verkäuferin verpflichtet sich zum Verkauf der Produkte an den Käufer zu den im Kaufvertrag aufgeführten Preisen.

1.2. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Produkten um IT-Hard- und Software sowie Dienstleistungen handelt. Der Käufer nimmt weiter zur Kenntnis, dass bei den spezifischen auf die Hard- und Software bezogenen Garantieleistungen zuerst die vom Hersteller festgelegten Spezifikationen zu beachten und jegliche weiteren Garantieleistungen über diese Bestimmungen wegbedungen sind.

1.3. Der Käufer verpflichtet sich zur Bezahlung des Kaufpreises an die Verkäuferin (vgl. Ziff. 1.1.)

1.4. Der aufgeführte Kaufpreis für die Produkte bzw. Dienstleistungen versteht sich exklusiv, zuzüglich aller Aufwendungen. Der Käufer schuldet zusätzlich zum Kaufpreis sämtliche Kosten, die mit der Lieferung der Produkte verbunden sind, wie z.B. Mehrwertsteuer, Transportverpackungs- und Transportkosten, Versicherungskosten, Zölle.

1.5. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

2. Rechnungsstellung, Zahlung und Lieferung

2.1. die Verkäuferin wird - für zu beschaffende Hard- und Software - je nach Vereinbarung unmittelbar nach Zustandekommen des Kaufs dem Käufer eine Rechnung stellen. Der Kaufpreis ist gemäss den unter Ziff. 2.2. aufgeführten Bedingungen zu bezahlen.

2.2. Bis zu einem Betrag von CHF 50'000.00 ist eine Vorauszahlung von 100% zu leisten. Ab einem Betrag von CHF 50'000.00 sind 70% nach Vertragsabschluss sofort, 30% vor der Auslieferung fällig. Die in den Rechnungen aufgeführten Kosten sind spätestens zehn Tage ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

2.3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche der Kunde der Verkäuferin unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig und die Verkäuferin kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an den Kunden einstellen.

Die Verkäuferin erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 10.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 40.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

2.4. Die Lieferung der Produkte erfolgt in der Regel erst nach Eingang der Zahlung gemäss Ziff. 2.1. hiervor. Die Verkäuferin teilt dem Käufer die erwartete(n) Lieferdauer und -termine sowie allfällige Lieferverzögerungen mit. Dabei handelt es sich lediglich um Schätzungen, die keine rechtliche Verbindlichkeit für die Verkäuferin haben. Lieferverzögerungen der Verkäuferin geben dem Käufer kein Recht zur Rückabwicklung des Vertrages oder zu Geltendmachung sonstiger Ansprüche (insbesondere Schadenersatz, entgangener Gewinn).

2.5. Zusatzleistungen: Montage und Entsorgung

Die Montage beinhaltet das Liefern, Auspacken und Montieren der bestellten Produkte inkl. Rücknahme des Verpackungsmaterials.

Die Entsorgung beinhaltet die Entgegennahme und umweltgerechte Entsorgung der von der Kundschaft bei der Bestellung angezeigten Gegenstände. Diese müssen in Art und Menge in etwa dem bestellten Produkt entsprechen. Die zu entsorgenden Gegenstände sind durch die Kundschaft transportgerecht und auf den vereinbarten Liefertermin der bestellten Produkte bereitzustellen.

Kann die Montageleistung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenen Grundes nicht erbracht werden (z.B. aufgrund von Nichteinhaltung des Montagetermins, falsche Massinformationen, etc.), so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Montageleistung.

3. Lieferort, Gefahrenübergang, Transport und Versicherung

3.1. Die Parteien vereinbaren die Regel EXW (Sitz der Verkäuferin), Incoterms, 2010. Demgemäss trägt der Käufer die Kosten und Gefahren, welche mit dem Untergang und dem Transport der Produkte an den Käufer verbunden sind, sobald die Verkäuferin die Produkte auf Ihrem Gelände dem Verkäufer zur Verfügung stellt, ohne dass die Produkte zur Ausfuhr freigemacht und auf ein Beförderungsmittel verladen sind.

3.2. Mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung der Parteien regelt die Verkäuferin auf Kosten und Gefahr des Käufers die Export- und Importformalitäten, das Verladen der Produkte, den Transport an den vom Käufer bezeichneten Ort (Lieferadresse) sowie deren Versicherung. Soweit die Parteien nicht anderes schriftlich vereinbart haben, gilt die aufgeführte Adresse des Käufers als Lieferadresse.

3.3. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte zum von der Verkäuferin bestimmten Termin an der Lieferadresse abzunehmen. Soweit der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann die Verkäuferin nach Ihrer Wahl und auf Kosten und Gefahr des Käufers, die Vertragsprodukte bei einem Dritten an Lager geben oder zurücksenden lassen.

3.4. Der Käufer ist selbst verantwortlich für sämtliche elektrischen Installationen gemäss Vorgabe des jeweiligen Landes bzw. der Herstellerspezifikationen. Des Weiteren muss der Käufer prüfen, ob die Bodenbelastung ausreicht, um ein System in den gewünschten Räumlichkeiten/Racks betreiben zu können. Der Käufer muss dafür sorgen, dass eine konstante Temperatur zwischen 15°C und 25°C herrscht, damit die Systeme erwartungsgemäss funktionieren und nicht überhitzen.

3.5. Der Käufer erteilt dem Verkäufer hiermit das Recht, die dem Käufer gelieferten Hardwarekomponenten während oder ausserhalb ihres Betriebs am Einsatzstandort mittels Bild- und Filmaufnahmen zu dokumentieren und die entsprechenden Aufnahmen für die Bewerbung der Produkte und Dienstleistungen des Verkäufers zu verwenden. Der Verkäufer hat zudem das Recht, den Käufer öffentlich als Kunden des Verkäufers zu nennen und zu diesem Zweck die Firma und/oder das Logo des Käufers zu verwenden.

4. Produkte, Prüfung der Produkte, Mängelrüge

4.1. Die Verkäuferin führt mit dem Käufer eine Abnahme des Produktes durch, nach dieser Abnahme gilt das Produkt als vom Käufer abgenommen. Der Käufer hat die Produkte umgehend nach Erhalt oder bei der Abnahme auf allfällige Mängel, für welche die Verkäuferin aufzukommen hat, zu prüfen.

4.2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt oder bei Abnahme des Produktes zu rügen, ansonsten die Produkte als genehmigt gelten. Versteckte Mägen sind unmittelbar nach ihrer Entdeckung zu rügen, ansonsten die Produkte auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gelten.

4.3. Die Mängelrüge hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Der Verkäuferin ist Gelegenheit zu geben, die Mangelhaftigkeit der Produkte selbst zu kontrollieren.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1. Die Gewährleistung für mangelhafte Produkte wird auf Fälle Beschränkt, in denen die Verkäuferin dem Käufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat (Art. 199 OR). Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen.

5.2. Die Haftung für den dem Käufer durch mangelhafte Produkte allenfalls entstandenen Schaden ist ausgeschlossen. Dies umfasst jede Haftung für den unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Soweit das Gesetz eine Haftung für Schaden zwingend vorschreibt, ist die Haftungssumme in jedem Fall auf den aufgeführten Kaufpreis beschränkt.

5.3. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung der Verkäuferin nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.4. Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel sowie Softwareprobleme sind von der Verkäuferin aus der Garantie ausgenommen.

6. Haftungsbeschränkung

6.1. Abweichende Regelungen in diesem Vertrag vorbehalten, ist die Haftung der Verkäuferin gegenüber dem Käufer auf Fälle der Absicht oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Jede Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen. Die Haftungssumme ist in jedem Fall auf den aufgeführten Kaufpreis beschränkt.

6.2. Unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte; Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung); unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch den Kunden oder einen Dritten; höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch die Verkäuferin zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

6.3. Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an die Verkäuferin oder dessen Lieferanten, muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Der Kunde ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz der Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt die Verkäuferin oder dessen Lieferanten keine Haftung.

7. Weiterentwicklung / Updates

7.1. Der Käufer erwirbt die Produkte in der Konfiguration und Ausgestaltung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Allfällige Weiterentwicklungen und Software-Updates zu den Produkten sind nicht erfasst Insbesondere ist die Verkäuferin nicht verpflichtet, die Produkte weiterzuentwickeln oder Software-Updates anzubieten oder ohne vorgängige Tests auf Drittsystemen auf deren Kompatibilität zu verifizieren. Allfällige durch Updates hervorgerufene Störungen sind daher stets in der Verantwortlichkeit des Käufers.

7.2. Soweit die Verkäuferin in Zukunft Weiterentwicklungen bzw. Software-Updates anbieten wird und der Käufer solche zu erwerben wünscht, bilden diese Gegenstand eines neu von den Parteien zu schliessenden Vertrages. Weder die Käuferin noch der Käufer sind zum Abschluss eines solchen Vertrages verpflichtet.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher Kosten in Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung der Produkte bleiben die Produkte im Eigentum der Verkäuferin.

8.2. Die Verkäuferin ist befugt und ermächtigt den Eigentumsvorbehalt jederzeit bei der zuständigen Behörde am zuständigen Ort eintragen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet bei der Eintragung mitzuwirken.

9. Software

9.1. Die Verkäuferin vertreibt Software von Drittanbietern. Die Gewährleistung richtet sind nach den jeweiligen Herstellers/Anbieters und ist damit abschliessend.

10. Garantiebestimmungen

10.1. Die Verkäuferin gewährt keine Garantieleistungen, die über die Garantieversprechen des jeweiligen Herstellers hinaus gehen. Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Mängel an der Software und deren Interaktion mit dem System. Der Austausch und die mit dem Austausch anfallenden Kosten wie Verpflegung-, Hotel, Fracht-, Zoll- bzw. Portokosten gehen zu Lasten des Käufers.

10.2. Der Käufer ist sich bewusst, dass die durch die Verkäuferin gelieferten Hard-/Softwarekomponenten einen notwendigen Aufwand an Wartung mit sich bringen.

10.3. Die Garantie der Verkäuferin gegenüber dem Käufer ist im Falle grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.4. Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Garantie gehen zu Lasten des Käufers. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung fällt, behalten sich die Verkäuferin bzw. dessen Lieferanten vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

11. Erfüllungsort

11.1. Der Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere die Liefer- und Zahlungspflicht, ist am Sitz der Verkäuferin.

12. Gerichtsstand

12.1. Sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterstehen der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der Verkäuferin.

13. Teilungültigkeit

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

14. Anwendbares Recht

14.1. Dieser Vertrag untersteht materiellem Schweizer Recht. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.



Version Januar 2020


(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken